Anglerprüfung

Informationen  zum Erwerb der Raubfischberechtigung - in Frankfurt (Oder) 

     
 
 
   

Wer im Land Brandenburg die Angelfischerei mit der Raubfischangel oder wer in den anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muss im Besitz eines Fischereischeines sein. Die Erteilung eines Fischereischeines, mit Ausnahme des Jugendfischereischeines, ist davon abhängig, dass der Antragsteller eine Anglerprüfung bestanden hat (Bbg. Fischereigesetz § 19).

 Die nächste Anglerprüfung findet in Frankfurt (Oder) am Donnerstag, den

10. April 2014 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr statt.

 Bewerber können sich bis spätestens 18.03.2014 zur Teilnahme das Anmeldeformular abholen:

ANGEL – SHOP KOSTERRA
Sport & Fun Fishing
15234 Frankfurt / Oder
Tel: 0335/520553
E-Mail: sportfun-fishing@online.de
Internet: www.sportfun-fishing.de

Die Prüfung besteht aus folgenden Fachgebieten:

  • Fischkunde- und hege
  • Pflege der Fischgewässer
  • Fanggeräte und deren Gebrauch
  • Behandlung der gefangenen Fische
  • einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz- und naturschutzrechtliche Vorschriften

Die Bewerber müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Bewerber unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Der Fragenpool mit Übungsbeispielen ist im Internet hier veröffentlicht. Anträge auf Zulassung zur Angelprüfung und weiter Auskünfte erhalten Sie bei uns im Fachgeschäft.

 

Termin:
10.04.2014
Beginn: 17.00 Uhr
Ende: 19.00 Uhr
Prüfungsgebühr:
 
25,00 EUR
 
Anmeldeschluss:
 
18.03.2014
 
     
Ort: Amt für Öffentliche Ordnung der Stadt Frankfurt (Oder), Goepelstraße 38

Unteren Fischereibehörde

 Telefon: 0335/5523214

 

 

   
 
   
 

 

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