Wer im Land Brandenburg die Angelfischerei mit
der Raubfischangel oder wer in den anderen Bundesländern die
Angelfischerei ausüben will, muss im Besitz eines Fischereischeines
sein. Die Erteilung eines Fischereischeines, mit Ausnahme des
Jugendfischereischeines, ist davon abhängig, dass der Antragsteller
eine Anglerprüfung bestanden hat (Bbg. Fischereigesetz § 19).
Die nächste Anglerprüfung findet in Frankfurt (Oder) am
Donnerstag, den
21. Juni 2018 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr statt.
Bewerber können sich bis spätestens
15.06.2018 zur Teilnahme das Anmeldeformular abholen:
Sport & Fun
Fishing ANGEL – SHOP
KOSTERRA
15234 Frankfurt / Oder Tel: 0335/520553 E-Mail:
sportfun-fishing@online.de
Internet:
www.sportfun-fishing.de |
Die Prüfung besteht aus folgenden Fachgebieten:
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Fischkunde- und hege
-
Pflege der Fischgewässer
-
Fanggeräte und deren
Gebrauch
-
Behandlung der gefangenen
Fische
- einschlägige
Rechtsvorschriften, insbesondere
fischereiliche, wasser-, tierschutz-
und
naturschutzrechtliche Vorschriften
Die Bewerber müssen mindestens
14 Jahre alt sein. Bewerber
unter 18 Jahren benötigen die
schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Der Fragenpool mit Übungsbeispielen ist im
Internet
hier
veröffentlicht. Anträge auf Zulassung zur Angelprüfung und weiter Auskünfte erhalten Sie
bei uns im
Fachgeschäft.
Termin:
21.06.2018
Beginn: 17.00 Uhr
Ende: 19.00 Uhr
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Prüfungsgebühr:
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Anmeldeschluss:
15.06.2018
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Ort:
Amt für Öffentliche Ordnung der Stadt Frankfurt (Oder),
Goepelstraße 38Unteren
Fischereibehörde
Telefon: 0335 / 5523214
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