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Friedfischangeln in Brandenburg

 
     
  Ohne Prüfung Karpfen angeln !!!  
     
 

Angeln auf Friedfisch ist seid dem 1. August 2006 ohne Fischereischein möglich. Angler müssen jedoch nach wie vor eine Angelkarte ( Preise ) erwerben und die jährliche Fischereiabgabe entrichten ( 12,00 € -Erwachsen und 2,50 €  für Jugendliche ).
Um in Brandenburger Gewässern angeln zu dürfen, mussten Erwachsene bisher eine Anglerprüfung bestehen und einen Fischereischein erwerben. Kindern und Jugendlichen war es erlaubt, mit dem Jugendfischereischein ohne Anglerprüfung auf Friedfisch zu angeln ( 8 -18 Jahre). Bei der Anglerprüfung werden Kenntnisse über verschiedene Fischarten abgefragt, man muss sich mit Gewässern und Gerätschaften auskennen, und über Schonzeiten und Schonmaßen einzelner Fischarten Bescheid wissen. Beim Friedfischangeln fällt die Anglerprüfung für Erwachsene künftig weg. Beim Friedfischangeln zählt aber nicht der gefangene Fisch, sondern die Angelmethode. Friedfische fange man etwa mit Würmern, Teig, Kartoffeln oder Mais. Raubfische hingegen mit Blinker, Spinner oder einem toten Wirbeltierköder. Wer mit einem Wurm einen Barsch, Aal oder einen anderen Räuber fängt, darf ihn behalten. Es sei denn, es ist Schonzeit oder der Fisch hat nicht das erforderliche Mindestmaß ( Schonzeiten und Mindestmaße in Brandenburg ).
Über die entsprechenden Regelungen für Friedfische wie Plötze, Rotfeder, Schlei, Karpfen, Blei oder Güster sollten Hobbyangler sich vorher informieren. 
Man muss herausfinden, wem ein See gehört, und sich die Angelkarte beim Fischer besorgen oder herausfinden, wo diese vertrieben wird. 

Fischereigesetz

Wer auf Raubfisch angeln will, muss bei den Unteren Fischereibehörden nach wie vor eine Anglerprüfung ablegen und einen Fischereischein erwerben. Neu ab 1. August ist die unbefristete Gültigkeit des 
Fischereischeins. Außerdem erheben die Behörden für das Angeln auf Raub- und Friedfisch eine Fischereiabgabe. Eine Angelkarte für das entsprechende Gewässer erhält man beim Fischereiberechtigten oder
in Angelgeschäften. Diese dürfen ab August auch die Fischereiabgabe einziehen. Bei den Fischereibehörden erfährt man, wer Angelkarten für welches Gewässer verkauft.

 
     
     
     
 

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