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Ausfuhrquote für Norwegen

 
     
  13.06.2006 Norwegen beschließt Ausfuhrquote für Fisch und Fischwaren  
 

Das norwegische Ministerium für Fischerei und Küste hat beschlossen, ab dem 01. Juni 2006 eine Ausfuhrquote für Fisch und Fischwaren einzuführen. Die Ausfuhrquote begrenzt die Menge an Meeresfisch oder Fischwaren, die durch Sportfischer gefangen und aus dem Land ausgeführt werden darf, auf 15 kg pro Person.

  • Die Ausfuhrbeschränkung gilt für den Fang, den Sportangler im Meer und im Bereich der norwegischen Hoheitsgewässer machen.
  • Die Ausfuhrbeschränkung gilt für ganze bzw. ausgenommene Fische sowie für verarbeitete Produkte wie etwa Fischfilet.
  • Fisch oder Fischprodukte, die nachweislich bei einem registrierten Gewerbebetrieb erworben wurden, werden der erlaubten Menge nicht zugerechnet.
  • Ungeachtet der Ausfuhrbeschränkung darf ein Angler zusätzlich zu den erlaubten Mengen einen ganzen Fisch (als Trophäe) mitnehmen.
  • Süßwasserfische  sowie Lachs, Forelle und Saibling werden der erlaubten Ausfuhrmenge nicht zugerechnet.
  • Die Ausfuhrbeschränkung gilt für alle, auch für norwegische Staatsangehörige.
  • Bei Verstoß kann der unerlaubte Fang beschlagnahmt werden.
  • Die Zollbehörden überwachen die Einhaltung dieser Bestimmungen.

Der Zweck dieser Ausfuhrbeschränkungen ist es, einem Fischereitourismus vorzubeugen, der mit großen Fangmengen lockt. Die Ausfuhrbestimmungen stellen keine Fangquote dar. Die Fischereibehörde appelliert jedoch an die Sportfischer, den Angelsport verantwortungsbewusst auszuüben.

Die Fischereibeörde fordert jeden Sportfischer dazu auf, die auch für Berufsfischer geltenden Vorschriften zur Mindestgröße der Fische einzuhalten.

Auszug der Mindestmaße:

Fischart

Geltungsbereich

Mindestgröße

Heilbutt

Landesweit

60 cm

Kabeljau

Südlich von 64° N

30 cm

 

Nördlich von 64° N

47 cm

Schellfisch

Südlich von 64° N

27 cm

 

Nördlich von 64° N

44 cm

Scholle

Westlich von Lindesnes

29 cm

 

Östlich von Lindesnes

27 cm

Makrele

Landesweit

30 cm

Meerforelle

Landesweit

35 cm

Meersaibling

Landesweit

35 cm

Lachs

Landesweit

30 cm

Ausnahme:

Nordland, Torms und Finnmark (gilt nur für Meeressaibling und Meeresforelle)

 

 
 

 

 
     
 

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