Ostsee

Erlaubnis gilt nicht für die Küstengewässer mit selbständigen Fischereirechten Dritter: Fischereirecht der Hansestadt Rostock in Unterwarnow und Breitling; Fischereirecht der Stadt Usedom und der Kirche zu Usedom im Usedomer See; das Lübsche Fischereirecht ( westlich Mündung Harkenbäk bis Schleswig- Holstein ).

 
 
 Karte  Örtliche Gewässerbezeichnung  Preis
  Angelerlaubnis für die OSTSEE - Küstengewässer  
     
  Tageskarte 6,00 €
  Wochenkarte 12,00 €
  Jahreskarte 30,00 €
  Jahreskarte für Jugendliche

10,00 € 

     

Die jeweilige Angelkarte berechtigt das Angeln in den Küstengewässern die sich zum Zeitpunkt des Erwerbes im Besitz des Landes M-V - Land befinden.

 

- weitere Informationen auf der Angelkarte -

 

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